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Bürokratieabbau in der EU – Berichtspflichten sollen verschlankt werden

29. Januar 2025

Allgemeines

Die EU-Kommission unter der Führung von Ursula von der Leyen hat sich das Ziel gesetzt, die Bürokratie innerhalb der Europäischen Union zu reduzieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Verringerung der Berichtspflichten für Unternehmen, um diese von administrativen Lasten zu entlasten. In einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 29. Januar 2025 analysiert Werner Mussler die aktuellen Bestrebungen von EU-Kommissionspräsidentin.

Erst einmal wolle die Kommissionschefin die Berichtspflichten bündeln und vereinfachen, also jene Vorschriften, mit denen die Unternehmen nachweisen müssen, dass sie bestehende EU-Gesetze einhalten. Betroffen sind die Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die Taxonomie-Verordnung zur Definition von Nachhaltigkeit.

Laut F.A.Z. taxiere die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die jährlichen Kosten der Unternehmen für die Einhaltung der Vorschriften allein hierzulande auf 1,58 Milliarden Euro, weitere 848 Millionen Euro kämen laut BDA als Einmalkosten hinzu.

Green Deal soll nicht zur Disposition stehen

„Wie weit von der Leyens Pläne am Ende gehen, steht noch in den Sternen – schon weil sie selbst sagt, sie wolle die Substanz der Gesetze bewahren. Auch tun sich die damit betrauten Kommissionsbeamten offenbar schwer damit, den Rückbau von Regulierungen vorzuschlagen, die einst an ihrem Schreibtisch ersonnen wurden. Für die Politiker, die die Gesetze einst beschlossen haben, gilt das erst recht. Überall in Brüssel heißt es, der Green Deal dürfe nicht zur Disposition stehen“, so Mussler im Beitrag. (fra)