ESMA veröffentlicht Abschlussbericht zu den technischen Regulierungsstandards gemäß der Verordnung über die Transparenz und Integrität von ESG-Ratingaktivitäten
Die ESMA hat technische Regulierungsstandards zur Umsetzung der ESG-Ratingverordnung der EU entwickelt. Die Standards umfassen die für die Zulassung erforderlichen Informationen, Maßnahmen zum Umgang mit Interessenkonflikten und Offenlegungspflichten für ESG-Ratinganbieter. Die ESMA hat diese Standardentwürfe der Europäischen Kommission im Oktober 2025 zur Verabschiedung vorgelegt.
Die Verordnung zur Steigerung der Transparenz und Integrität von ESG-Ratings wurde am 12.12.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ziel dieser Verordnung ist es, durch einen gemeinsamen Regulierungsansatz die Integrität und Transparenz sowie die Vergleichbarkeit von ESG-Ratings zu erhöhen. Dies soll einen Beitrag zum Erreichen der Ziele der EU für nachhaltige Finanzen und reibungslose Umsetzung der Verordnung leisten. Zu diesem Zweck hat die ESMA Entwürfe für technische Regulierungsstandards in den Bereichen Zulassung, Anerkennung, Trennung von Tätigkeiten und Offenlegung erarbeitet.
Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation wurde Rechnung getragen
Die ESMA hat im Mai 2025 eine öffentliche Konsultation zu diesen Entwürfen technischer Regulierungsstandards gestartet. Insgesamt gingen 57 Antworten auf die öffentliche Konsultation von verschiedenen Interessengruppen ein. Die ESMA hat die drei RTS überarbeitet und dabei einige Informationspflichten gestrichen oder vereinfacht. Zum Beispiel bleibt bei den RTS zur Trennung von Geschäftsbereichen die Anforderung einer physischen Trennung des Personals bestehen, während andere Anforderungen präzisiert oder gestrichen wurden. Bei den technischen Regulierungsstandards für die Offenlegung hat die ESMA einige Elemente überarbeitet, um sicherzustellen, dass sie für ESG-Ratinganbieter praktisch umsetzbar sind, während andere gestrichen wurden.
Ansonsten hat die ESMA den Ansatz des Konsultationspapiers in Bezug auf die Tabelle, in der die Reihenfolge und Struktur der Offenlegungen festgelegt sind, beibehalten. Die Kosten-Nutzen-Analyse wurde in begrenztem Umfang überarbeitet. (CBL)