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Vereinfachungen für Unternehmen beim Lieferkettengesetz

14. Oktober 2025

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird die Prüfung der Unternehmensberichte ab sofort einstellen, das verkündete das übergeordnete Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Soweit der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am 3. September 2025 beschlossen hat, die Streichung von Bußgeldtatbeständen vorsieht, wird das BAFA laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grundlage dieser Tatbestände ebenfalls einstellen und keine neuen Verfahren eröffnen.

Für die Verhängung von Bußgeldern bei den verbliebenen Bußgeldtatbeständen gelten fortan hohe Voraussetzungen. Sie werden nur noch bei schweren Verstößen verhängt, die mit besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen zusammenhängen.

In einem nächsten Schritt soll das Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetzes (LkSG) durch eine bürokratiearme Umsetzung der europäischen Richtline CSDDD ersetzt werden, wird in der Pressemitteilung angekündigt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Belastungen der Unternehmen aus der Umsetzung der Vorgaben der CSDDD möglichst gering gehalten werden. (fra)