Nachhaltigkeitsaussagen: Ab 27. September gelten neue Vorgaben
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Der Countdown läuft: Ab dem 27. September 2026 müssen die neuen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie (Empowering the consumer for the green transition) in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Viele Unternehmen haben sich in den vergangenen Monaten bereits mit den Anforderungen beschäftigt. Nun rückt die praktische Umsetzung in den Mittelpunkt.
Für Kommunikationsverantwortliche bedeutet das konkret, dass allgemeine Umweltaussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ deutlich stärker eingeschränkt werden. Künftig ist entscheidend, was genau ausgesagt wird, worauf sich die Aussage bezieht und welche Fakten sie belegen.
Von großen Botschaften zu konkreten Aussagen
EmpCo lenkt den Blick stärker auf die Fakten hinter einer Botschaft. Eine allgemeine Aussage wie „umweltfreundlich“ sagt beispielsweise wenig darüber aus, was ein Unternehmen tatsächlich erreicht hat. Eine konkrete Aussage benennt die Leistung und macht sie überprüfbar.
Anstatt ein Angebot also beispielsweise allgemein als „klimafreundlich“ zu bezeichnen, sollte die Kommunikation konkret benennen, welche nachweisbare Verbesserung erreicht wurde. Dies können messbare Fortschritte bei Klimazielen, ein geringerer Energieverbrauch, Veränderungen in der Lieferkette oder konkrete Verbesserungen bei nachhaltigkeitsbezogenen Angeboten sein.
Auch der Bezug muss stimmen. Betrifft eine Umweltleistung nur einen bestimmten Teil eines Angebots, sollte genau dieser Teil benannt werden. Aus einer konkreten Verbesserung darf in der verkürzten Kommunikation keine Aussage über das gesamte Angebot oder das gesamte Unternehmen werden.
Am Anfang der Kommunikation steht somit die konkrete Leistung:
- Was hat das Unternehmen erreicht?
- Welche Veränderung lässt sich messen?
- Welche Daten liegen dazu vor?
Aus diesen Informationen entsteht eine verständliche und nachvollziehbare Aussage.
Die gesamte Kommunikation im Blick behalten
Knapp vier Wochen vor dem Stichtag lohnt es sich, einen systematischen Blick auf die verwendeten Nachhaltigkeitsaussagen zu werfen. Diese finden sich beispielsweise auf Websites, in Kampagnen, Social-Media-Posts, Kundeninformationen oder Vertriebsunterlagen. Auch Nachhaltigkeitsberichte können Aussagen enthalten, die später in der Kommunikation aufgegriffen und verkürzt verwendet werden.
Eine zentrale Übersicht schafft Klarheit:
- Welche Aussagen verwendet das Unternehmen?
- Wo erscheinen sie?
- Welche Daten und Nachweise gehören dazu?
- Wie aktuell sind diese?
Auch Materialien, die nach dem 27. September weiter eingesetzt werden, gehören in den Check. Im Fokus stehen dabei Aussagen in der Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Drei Fragen vor der Veröffentlichung
Ein kurzer Kommunikationscheck hilft bei neuen Inhalten:
Was genau wollen wir vermitteln?
Die Aussage sollte klar benennen, worum es geht. Statt eines allgemeinen Begriffs wie „grün“ sollte die Kommunikation die konkrete Leistung nennen. Bezieht sich die Aussage auf das gesamte Unternehmen, ein Angebot oder nur einen bestimmten Aspekt? Dieser Bezug sollte sofort erkennbar sein.
Welche Fakten stützen die Aussage?
Zahlen, Daten, Zertifizierungen und dokumentierte Fortschritte schaffen eine belastbare Grundlage. Auch die Aktualität ist wichtig. Wer beispielsweise eine konkrete CO₂-Reduktion kommuniziert, sollte nachvollziehbar darstellen, auf welchen Zeitraum, welche Ausgangsbasis und welchen Bereich sich die Zahl bezieht.
Wie versteht unsere Zielgruppe die Botschaft?
Überschrift, Text, Bilder, Symbole und Gestaltung prägen gemeinsam den Eindruck. So kann ein konkreter Text durch eine allgemein gehaltene Überschrift oder Bildsprache eine weitergehende Umweltbotschaft vermitteln. Deshalb ist es vor der Veröffentlichung hilfreich, die Perspektive der Zielgruppe einzunehmen: Welche Botschaft kommt tatsächlich an?
Was jetzt konkret zu tun ist:
Eine zentrale Liste der Nachhaltigkeitsaussagen kann die Arbeit erleichtern. Sie erfasst die wichtigsten Nachhaltigkeitsaussagen, ihre Fundstellen, die dazugehörigen Nachweise, Bezugszeiträume und Verantwortlichkeiten.
Im nächsten Schritt geht es um Prioritäten: Welche Nachhaltigkeitsaussagen stehen prominent auf der Website? Welche erscheinen in aktuellen Kampagnen? Welche werden von Marketing, Vertrieb oder externen Partnern verwendet? Welche Aussagen enthalten allgemeine Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“? Und welche Aussagen benötigen aktuelle Daten oder eine genauere Formulierung?
Auch der Freigabeprozess sollte klar sein. Das Nachhaltigkeitsmanagement und die Fachabteilungen liefern Daten und Nachweise. Die Kommunikation entwickelt daraus verständliche Aussagen. Bei rechtlich sensiblen Nachhaltigkeitsaussagen empfiehlt sich eine juristische Prüfung.
Für neue Inhalte ergibt sich daraus ein einfacher Ablauf: Aussage konkret formulieren, Bezug klären, Nachweis zuordnen, Aktualität prüfen und Gesamtwirkung kontrollieren. (cw)
Bild KI-generiert.