Was der EU-Beschluss zum Lieferkettengesetz bedeutet
Governance · Soziales · Umwelt
Die Europäische Union hat am 9. Dezember 2025 eine überarbeitete Fassung des geplanten Lieferkettengesetzes beschlossen, bevor die ursprünglich beschlossene Regelung überhaupt in Kraft getreten ist. Der Beschluss wurde in Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten erreicht. Nach Medienberichten sollen die Sorgfaltspflichten künftig nur für sehr große Unternehmen gelten; kleinere und mittlere Unternehmen wären damit weitgehend ausgenommen.
Geänderte Geltungsgrenzen für Unternehmen
Unternehmen werden künftig nur dann von den neuen Regeln betroffen sein, wenn sie mehr als 5 000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro erzielen. Damit liegen die Schwellen deutlich höher als in früheren Entwürfen, die Firmen schon von rund 1 000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz erfasst hätten. Für den Unternehmensalltag bedeutet das: Große Konzerne müssen künftig Risiken für Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Lieferketten analysieren und Maßnahmen ergreifen, während viele mittelständische Unternehmen von den Pflichten ausgenommen sind, sofern sie die hohen Schwellen nicht erreichen.
Wegfall zentraler Rechts- und Berichtspflichten
Ein weiterer zentraler Punkt des Beschlusses betrifft die rechtliche Durchsetzung. Die zivilrechtliche Haftung auf EU-Ebene wurde gestrichen, was wiederum bedeutet, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen nicht mehr direkt auf EU-Ebene klagen können. Auch die ursprünglich vorgesehene Pflicht zur Erstellung verbindlicher Klimaschutz- oder Nachhaltigkeitspläne wurde aus dem Entwurf entfernt. Für Unternehmen bedeutet dies, dass rechtliche Risiken und Berichtspflichten im Vergleich zu früheren Entwürfen reduziert werden. Allerdings entsteht dadurch auch ein uneinheitliches Bild, weil nationale Regelungen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten weiterhin eigene Pflichten vorsehen können.
Zeitplan und Ausblick
Die getroffene Einigung muss jedoch noch formal vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden, soll aber als wahrscheinlich gelten. Da viele Elemente noch in ein nationales Recht umgesetzt werden müssen, treten konkrete Pflichten erst nach der finalen Verabschiedung und Umsetzung in Kraft, was Unternehmen noch zusätzliche Zeit zur Vorbereitung geben kann. (fes)