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EmpCo-Richtlinie 2026: Nachhaltigkeitsaussagen jetzt prüfen

17. März 2026

Allgemeines · Umwelt

Ab dem 27. September 2026 gelten in der Europäischen Union neue Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen. Mit der EmpCo-Richtlinie (Empowering the consumer for the green transition) setzt die EU einen klaren Rahmen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ziel ist es, irreführende Umweltaussagen zu reduzieren und die Nachhaltigkeitskommunikation transparenter und überprüfbarer zu machen.

Für Unternehmen bedeutet das: Aussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie nachvollziehbar belegt und überprüfbar sind.

Der Zeitplan ist klar. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben dann verbindlich für Unternehmen. Damit bleiben den Unternehmen nur wenige Monate, um ihre Nachhaltigkeitskommunikation zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Was sich für Nachhaltigkeitsaussagen ändert

Mit der Umsetzung der Richtlinie werden sogenannte Umwelt- oder Green Claims deutlich strenger bewertet. Vage oder unbelegte Umweltversprechen sollen künftig vermieden werden.

Besonders kritisch sind künftig:

  • allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „eco“ oder „grün“, wenn sie nicht klar belegt sind.
  • Aussagen zur Klimaneutralität, die ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruhen.
  • Zukunftsversprechen ohne überprüfbare Ziele oder nachvollziehbare Pläne.
  • eigene Nachhaltigkeitssiegel ohne transparente Kriterien oder unabhängige Prüfung.

Auch visuelle Elemente können betroffen sein. Symbole, Farben oder die Bildsprache können als implizite Umweltversprechen gelten, wenn sie den Eindruck besonderer Nachhaltigkeit vermitteln.

Was Unternehmen jetzt überprüfen sollten

Mit Blick auf den Start der neuen Regeln sollten Unternehmen ihre Nachhaltigkeitskommunikation jetzt systematisch überprüfen.

1. Nachhaltigkeitsaussagen analysieren

Unternehmen sollten prüfen, wo Begriffe wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ verwendet werden, etwa in Marketingmaterialien, auf Websites oder in den sozialen Medien.

2. Nachweise prüfen

Aussagen sollten klar belegbar sein, zum Beispiel durch Daten, Studien, Zertifizierungen oder anerkannte Standards.

3. Kommunikation intern abstimmen

Die Nachhaltigkeitskommunikation sollte eng mit dem Nachhaltigkeitsmanagement und der Rechtsabteilung abgestimmt werden, damit die Aussagen den neuen Anforderungen entsprechen.

Jetzt handeln und Kommunikation vorbereiten

Bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln im September 2026 bleibt Unternehmen noch Zeit, ihre Nachhaltigkeitskommunikation zu überprüfen. Diese Phase sollten Organisationen aktiv nutzen.

Wer jetzt seine Aussagen analysiert, seine Nachweise klar dokumentiert und seine internen Freigabeprozesse definiert, reduziert seine rechtlichen Risiken und stärkt gleichzeitig seine Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden, Investoren und Geschäftspartnern.

Die EmpCo-Richtlinie macht deutlich: Nachhaltigkeitskommunikation muss künftig transparent, nachvollziehbar und faktenbasiert sein. Unternehmen, die sich frühzeitig darauf vorbereiten, sind nicht nur regelkonform – sie schaffen auch Vertrauen in ihre Nachhaltigkeitsstrategie. (cw)