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Die schöne Welt der Abkürzungen: ESG-Berichterstattung zwischen Efrag, ISSB und SMSG

17. Juli 2022

Allgemeines · Wissen

Wer sich orientieren möchte, was wann für wen in der ESG-Berichterstattung gelten wird, muss schon Experte sein, um noch den Überblick zu behalten. Mit der Zeit wird die Zahl der Akteure unübersichtlich. Dabei nimmt die Nachhaltigkeitsberichterstattung langsam Gestalt an. Fraglich ist, ob die Harmonisierung der verschiedenen Entwürfe miteinander und auch mit bestehendem Recht gelingen wird.

Von der EU-Kommission ist die European Financial Reporting Advisory Group (Efrag) mit der Entwicklung von Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beauftragt. Seit 2001 berät das Expertengremium die EU-Kommission in Rechnungslegungsfragen. Damals sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet worden, ihren Konzernabschluss nach den Iinternationalen Standards für die Finanzberichterstattung (IFRS) aufzustellen. Letztere hat bekantermaßen das International Accounting Standards Board (IASB) zu verantworten, das sich nun in Bezug auf einheitliche Nachhaltigkeitsstandars mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) in Stellung gebracht hat. Wie und ob die Abstimmung der Gremien funktioniert, beleuchtet die Börsen-Zeitung.

Damit aber nicht genug, auch die europäische Börsenaufsicht ESMA hat ein gewichtiges Wort mitzureden. Daür hat sie die Securities and Markets Stakeholder Group (SMSG) eingerichtet. Das Gremium hat vor allem die Unternehmen im Blick und wie sie mit den zukünftigen Standards umggehen werden. Die Befürchtung steht im Raum, dass zu feinteilige Berichtsstandards Unternehmen von einer Finanzierung über die Börsen abhahlten könne, wie der Tagesspiegel in seinem Background aufzeigt. (cbl)