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Sustainable Finance Paket: Die EU unternimmt weitere Schritte, um Geld in nachhaltige Aktivitäten zu lenken

21. April 2021

Allgemeines · Wissen

Die EU hat in den letzten Jahren wichtige Schritte unternommen, um ein nachhaltiges Finanzsystem aufzubauen, das zum Übergang zu einem klimaneutralen Europa beiträgt. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Europa bis 2050 klimaneutral wird, indem sie es Investoren erleichtern, ihre Investitionen auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen auszurichten. Die EU-Taxonomie-Verordnung, die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte und die Benchmark-Verordnung bilden dafür die Grundlage.

Der zeitliche Rahmen dafür sieht folgendermaßen aus: Nach der formellen Verabschiedung wird der delegierte Rechtsakt zur EU-Taxonomie vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft (vier Monate und einmalig um zwei weitere Monate verlängerbar). In Bezug auf den CSRD-Vorschlag wird die Kommission Gespräche mit dem Europäischen Parlament und dem Rat führen. Die sechs Änderungen an den delegierten Rechtsakten zur Anlage- und Versicherungsberatung, zu den treuhänderischen Pflichten sowie zur Produktaufsicht und Governance werden vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft (drei Monate und einmal um drei zusätzliche Monate verlängerbar) und sollen ab Oktober 2022 gelten.