Taxonomie: Banken sind auf Unternehmensdaten angewiesen
Unter dem Titel „Sustainable Finance: Die Offenlegungsverordnung“ beschreiben Prof. Dr. Christina E. Bannier von der Justus-Liebig-Universität Gießen und Christoph Otten, Senior Consultant bei concedro, die Hintergründe, regulatorischen Wechselwirkungen und nun anstehenden Verpflichtungen der Offenlegungsverordnung. Moniert wird vor allem die fehlende Datenbasis über die Unternehmen, auf deren Grundlage Finanzprodukte aufgelegt werden. Als problematisch erweist sich, dass häufig der Konstruktion der Ratings, d. h. der genauen Kombination von Informationen zu ökologischen (E, Environment), sozialen (S, Social) und Kontroll- (G, Governance) Elementen, keine Beachtung geschenkt wird bzw. von den Ratingagenturen nicht hinreichend deutlich gemacht wird. Im Extremfall kann so selbst ein größerer Umweltsünder ein sehr gutes Nachhaltigkeitsrating erhalten, wenn er es schafft, die ökologischen Schwächen durch für ihn eventuell leicht zu erreichende Punkte auf der sozialen und Governance-Skala zu überkompensieren und so ökologische Nachhaltigkeit suggeriert, wo letztlich keine ist.
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