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Lieferkettengesetz erfordert Einrichtung eines Risikomanagements

8. Januar 2023

Allgemeines · Governance

Zum 1. Januar 2023 trat das Lieferkettengesetz in Kraft. Demnach müssen zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden Risikoanalysen durchführen, ein Risikomanagement und Beschwerdemechanismen einrichten und öffentlich darüber berichten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) kontrolliert diese Berichte. Ab 2024 betrifft diese Verpflichtung Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitdenden. Zur Einhaltung des Gesetzes kommt auf Unternehmen ein bedeutender Mehraufwand hinzu. Für die Kontrolle steht erst ein kleines Team bereit.

437 Fragen von der Bafa

Der Haufe Verlag weist auf die notwendige Einrichtung eines Risikomanagements als Kern des neuen Gesetzes hin. Gemäß §4 LkSG sollen geeignete Maßnahmen in allen maßgeblichen Geschäftsbereichen des Unternehmens etabliert werden, „die es ermöglichen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren, wenn das Unternehmen diese Risiken oder Verletzungen innerhalb der Lieferkette verursacht oder dazu beigetragen hat.“

Wesentlich mehr Sorgen bereitet den Wirtschaftsverbänden laut Spiegel jedoch das Herangehen der Bafa, das die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren soll. Dazu hat die Bafa einen Katalog an Fragen mit 437 Datenfeldern entwickelt, die die unter das Gesetz fallenden Unternehmen ausfüllen müssen. Von einem „bürokratischen Alptraum“ ist die Rede und es ist fraglich, ob sich das Vorgehen dazu eignet, das Leben der in den Lieferketten unter widrigen Umständen arbeitenden Menschen tatäschlich zu verbessern.

Ein kleines Team von 50 Leuten

Das ZDF macht sich Gedanken darüber, ob die Bafa diese Aufgabe überhaupt personell bewältigen kann. Demnach packt in Borna bei Leipzig ein kleines Team von 50 Leuten diese große Aufgabe an. Bis zum Sommer will das Bundesamt laut ZDF die Teamstärke auf 100 Prüfer verdoppeln und 2024 weitere Leute einstellen. Diese müssen als erstes die Berichterstattung der Unternehmen durchgehen. Sofern den Bafa-Prüfern dort Ungereimtheiten auffallen, kontrollieren sie tiefergehend.

Das Sonntagsblatt macht nochmals deutlich, dass es sich bei den Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettengesetz um eine Bemühensverpflichtung, keine Pflicht zum Erfolg handelt, siehe auch unseren Artikel dazu. Die Unternehmen müssen vor allem nachweisen, dass sie das Lieferkettengesetz mit einem entsprechenden Risikomanagaement erfüllen. Sollte es dennoch zu Verstößen kommen, werden sie erst abgestraft, wenn sie nicht dagegen unternehmen.

Bußgelder bis 2 Prozent vom Umsatz

Der Spiegel weist darauf hin, dass bei Verstößen für große Unternehmen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes fällig werden können. Zudem können die betroffenen Firmen vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschloosen werden. Eine zivilrechtliche Haftung ist jedoch ausgeschlossen, was insbesondere möglichen Betroffenen den Rechtsweg erschwert. (cbl)