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Lieferkettengesetz – „Stets bemüht“ ist ausreichend

10. Oktober 2022

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Bei vielen Firmen herrscht eine große Unsicherheit, ob und wie sie den Anforderungen des Lieferkettengesetzes gerecht werden können. Verbände und Unternehmen kritisierten, dass sie kaum Anhaltspunkte haben, wie sie berichten sollen. Das für die Kontrolle der Einhaltung der Regeln zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ist hinsichtlich der neuen Aufgabe selbst noch in der Aufbauphase, war lange auf Standort- und ist jetzt auf Personalsuche.

Im August hat die Bafa eine erste Handreichung für das Thema „Risikoanalyse“ vorgelegt, weitere Handreichungen sollen folgen, verspricht Chefkontrolleur und Bafa-Präsident Thorsten Safarik nun im Interview mit der Wirtschaftswoche. Besonderen Fokus möchte der Behördenchef auf das Thema Menschenrechte legen. Grundsätzlich sei das Bestreben, schlanke Verfahren und geringe Kosten für die Unternehmen zu schaffen. Ein Indikator für dieses Vorgehen sei, dass für „die meisten Anträge“ Online-Portale eingeführt würden – was im Jahr 2022 eigentlich für alle Verwaltungsakte eine Selbstverständlichkeit sein sollte und in der Praxis leider allein keine Gewähr für geringe Komplexität ist.

Aber was im Zeugnis eines Arbeitnehmers ein glattes „durchgefallen“ bedeuten würde, reicht der Bafa am Anfang wohl erst einmal aus: „Wichtig ist die so genannte Bemühenspflicht“, so Safarik. „Wenn ein Unternehmen sich bemüht, das Gesetz einzuhalten, dann sind wir deren Partner. Es ist auch menschlich, am Anfang Fehler zu machen und wenn man versucht, daraus zu lernen, werden wir auch nicht mit der Bußgeldkeule kommen.“ Das klingt zunächst mal erfreulich pragmatisch. Oder ist es vielleicht ein Indiz dafür, das die Behörde der Aufgabe selbst noch nicht gewachsen ist. (fra)