Unsere MissionTeamKontaktImpressum

ESG im Koalitionsvertrag 2025: Neue Rahmenbedingungen für Unternehmen

7. Mai 2025

Allgemeines · Governance

Mit dem Koalitionsvertrag 2025 setzen CDU, CSU und SPD neue Schwerpunkte. ESG-Themen werden auffällig depriorisiert. Es werden aber auch neue Akzente in der ESG-relevanten Regulatorik gesetzt. Die geplanten Maßnahmen betreffen zentrale Bereiche wie Lieferkettenverantwortung, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Emissionshandel und Kreislaufwirtschaft. Unternehmen – insbesondere solche mit internationaler Lieferkette, Berichtspflichten oder regulatorischer Nähe zur EU – müssen sich auf mittel- und langfristige Veränderungen einstellen.

Lieferketten und Unternehmensverantwortung

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll perspektivisch wieder aufgehoben werden. Übergangsweise sollen reduzierte Anforderungen gelten: Nationale Berichtspflichten entfallen kurzfristig, während Sanktionen nur noch bei schwerwiegenden Menschenrechtsverstößen greifen. Ziel ist die baldige Einführung eines neuen Gesetzes zur internationalen Unternehmensverantwortung auf Grundlage der EU-Richtlinie über die nachhaltige Unternehmensführung (CSDDD, Corporate Sustainability Due Diligence Directive).

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Bundesregierung unterstützt die EU-Initiative zur Streckung und Vereinfachung der Pflichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Ziel ist auch hier eine administrative Entlastung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die EUDR soll risikobasiert ausgestaltet werden. Eine „Null-Risiko“-Variante wird angestrebt, um den Umsetzungsaufwand für betroffene Unternehmen zu minimieren.

CO-Grenzausgleich (CBAM)

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll vereinfacht werden. Für Exporteure ist ein Ausgleich über kostenfreie Zertifikate oder andere Kompensationsmechanismen im Gespräch.

Emissionshandel und Klimaziele

Die Klimaneutralität bis 2045 bleibt zentrales Ziel der Koalition. Der Emissionshandel wird ausgeweitet. So ist ein zweites System (ETS 2) für die Sektoren Gebäude und Verkehr vorgesehen. Steuerliche Anreize sollen Investitionen in Energieeffizienz fördern.

CO-Abscheidung und -Speicherung (CCS/CCU)

Ein Gesetzespaket zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung soll schwer dekarbonisierbare Sektoren wie Industrie und Gaskraftwerke adressieren.

Vergaberecht mit Klimafokus

Klimaschutzaspekte sollen stärker im öffentlichen Vergaberecht berücksichtigt werden. Neue Quoten und Vorgaben könnten Leitmärkte für emissionsarme Technologien stärken.

Wasserstoffstrategie

Der Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft wird beschleunigt. Geplant sind regulatorische Erleichterungen, bei denen zunächst alle Produktionsarten („Farben“) einbezogen werden sollen.

Kreislaufwirtschaft und Rohstoffsicherheit

Investitionen in digitale Stoffstromverfolgung und moderne Recyclingprozesse sind vorgesehen. Eine nationale Rohstoffstrategie soll die Versorgung mit kritischen Materialien langfristig sichern.

Die angekündigten Maßnahmen markieren eine Neuausrichtung der ESG-Rahmenbedingungen und unterstreichen die wachsende Bedeutung nachhaltigkeitsbezogener Regulierung auf nationaler und europäischer Ebene. (cw)