Lieferkettengesetz – BAFA liefert nicht
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In sieben Monaten tritt die erste Stufe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Kraft. Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden müssen vom 1. Januar 2023 an gewährleisten, dass ihre Zulieferer Sozial- und Umweltstandards einhalten. Für die Durchsetzung und Überwachung der Sorgfaltspflichten wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig sein. Das BAFA ist inzwischen eine Art Universaldienstleister für das Bundeswirtschaftsministerium – von der Exportkontrolle bis zur Förderung von Gebäudedämmungen.
Die Wirtschaft wartet händerigend auf die angekündigten Handreichungen des BAFA zur Frage, wie die neuen Sorgfaltspflichten überprüft werden sollen und was die Behörde konkret erwartet.
Viele Fragen sind noch offen. Immerhin hat sich vergangene Woche schon mal der Beirat der BAFA zur Umsetzung des LkSG konstituiert (ein Vertreter der Wissenschaft fehlt allerdings noch).
In den Unternehmen und Verbänden laufen die Vorbereitungen auf das Lieferkettengesetz derweil auf Hochtouren. Man sucht Kooperationsmöglichkeiten, um das Rad etwa beim Thema Risikoanalyse oder Beschwerdemanagement nicht mehrfach erfinden zu müssen.
Klar ist, dass nicht nur Betriebe mit 3.000 Mitarbeitern betroffen sind. Händler und andere Abnehmer werden die Sorgfaltspflichten vertraglich auch auf kleine und mittlere Unternehmen übertragen. Klar ist weiterhin, dass das BAFA ab 2023 von NGO zum Jagen getragen werden wird. Der Durchsetzungsdruck wird weniger von der Behörde ausgehen, die erst noch mit dem Aufbau einer neuen Außenstelle im sächsischen Borna befasst ist und aktuelle eine Stelle zum Thema „Personalgewinnung“ ausschreibt. Der Umsetzungsdruck wird von NGOs kommen, die sich seit Jahren mit den Themen „Menschenrechte“ und/oder „Umwelt“ befassen und mithin die entsprechende Expertise besitzen sowie oftmals auch vor Ort bestens verdrahtet sind.
Klar ist auch: Es gibt viel zu tun.
Autor: Von Hanno Bender Ressortleiter Recht und Politik der dfv Mediengruppe
Weitere Hintergründe zum Lieferkettengesetzt finden Sie in seinem Beitrag „Risikoanalyse wird Pflichtprogramm“ in der Lebensmittel-Zeitung (Paywall)