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Europäisches Patentamt lehnt Beschwerde gegen Patent auf Gerste ab

10. Juni 2021

Umwelt

Das nächste Unheil droht, diesmal bei den Lebensmitteln. Wieder hat ein Gericht ein Urteil gefällt, das Nachhaltigkeitsaspekte berührt. Zwar geht die Beschwerde von NGOs in diesem Fall ins Leere. Sie wirft aber über das Patent auf Gerste hinausgehende Fragen auf, die längerfristig zu anderen Sichtweisen bei Investoren führen können.

Der mehrere 100 Mrd. Euro große Lebensmittelmarkt ist hart umkämpft. Mit Patenten versuchen sich die großen Anbieter vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen. Dies ist jedoch nicht ausschließlich eine rechtliche, sondern auch eine ethische Angelegenheit. Es geht eben nicht nur um ein Patent auf Gerste. Es geht auch darum, wie wir in Zukunft leben wollen. Deshalb werden ethisch ausgerichtete Investoren diese Thematik über kurz oder lang nicht ignorieren können.

„Die abgelehnte Beschwerde gegen die Patentierung von Braugerste der Firma Carlsberg ist eine Grundsatzentscheidung, die auch andere Kulturpflanzen betreffen kann“, kommentiert das Online-Magazin Telepolis und fragt, ob Tiere und Pflanzen überhaupt patentiert werden dürfen. Auf diesem Gebiet ist mit weiteren Urteilen zu rechnen.