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Schadensersatzklagen am Firmensitz

6. März 2021

Umwelt

Eine wesentliche Hürde für das Lieferkettengesetz in Deutschland und, nebenbei bemerkt, der Alptraum des deutschen Mittelstands, dass nämlich Unternehmen an ihrem Stammsitz für Schäden im Ausland haftbar gemacht werden, ist inzwischen europäische Realität. Im Januar hatte ein niederländisches Berufungsgericht Shell die Verantwortung für zwei größere Öl-Lecks in den Jahren 2004 und 2005 in Nigeria zugesprochen, so dass der Ölkonzern nun mehrere Kleinbauern mit einer noch nicht festgelegten Summe entschädigen muss. Und im Februar hatte auch das oberste Gericht in Großbritannien den über 42.000 Mitgliedern zweier Volksgruppen im Nigerdelta das Recht zugesprochen, in England Schadensersatzklage gegen Shell und dessen Nigeria-Tochter einzureichen. Mehr dazu lesen Sie im Handelsblatt.