Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Gegenstand: Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre (ABl. L 132 vom 20.5.2017,S. 1). Insbedondere neu: Votum zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht, Offenlegungspflichten der Stimmrechtsberater.
Anzuwenden von:
– Börsennotierte Gesellschaften
– Intermediäre
– beauftragte Dritte
– Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter
– Stimmrechtsberater
Inkrafttreten und Anwendung:
– Das Gesetz trat am1. Januar 2020 in Kraft.
– Artikel 7 trat am 3. September 2020 in Kraft.
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