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Institut der Wirtschaftsprüfer rückt Greenwashing mit Praxishinweis zu Leibe

4. November 2021

Wissen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen Praxishinweis zur Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung verabschiedet. Dieser dient der Unterstützung des Berufsstands, indem er den Prüfungsgegenstand beschreibt und erste Hinweise zum prüferischen Vorgehen gibt. Der neue Praxishinweis erscheint in der November-Ausgabe des Mitgliedermagazins.

Das IDW nimmt Bezug auf die EU-Offenlegungsverordnung, die seit März 2021 deutlich mehr Transparenz über Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten verlangt. Diese gelten zunächst für bestimmte Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Investmentvermögen. Dazu kommen weitere Anforderungen, die nach der Taxonomie-Verordnung zu beachten sind.

Sorge um Greenwashing

Das IDW hat ebenso die aufsichtlichen Vorgaben der BaFin berücksichtigt, welche sich an dem derzeit eingeschätzten Risikopotential für Greenwashing orientieren. Geleitet hat das IDW bei der Erstellung des Praxishinweises die Sorge, dass Finanzunternehmen ihre Tätigkeiten und Produkte „grüner“ oder „sozialer“ darstellen könnten als es in der Realität der Fall ist.

Fondsstandortgesetzt sorgt für Verlässlichkeit

Mit Blick auf das Fondsstandortgesetz begrüßt das Wirtschaftsprüferinstitut die Initiative des Gesetzgebers. Er habe die Bedeutung von verlässlichen Informationen zu grünen Strategien und grünen Produkten erkannt und in den Aufsichtsgesetzen neue Prüfungspflichten geregelt. Damit gehe die Bundesrepublik über Mindestvorgaben der EU hinaus, die lediglich allgemeine Überwachungspflichten bei national zuständigen Behörden, hier der BaFin, verankern. (cbl)