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Neue Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

23. Juni 2022

Wissen

Große Unternehmen in der Europäischen Union müssen Verbraucher künftig über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten informieren. Das Europäische Parlament und der Rat – also die Vertreter der 27 EU-Mitgliedsstaaten – haben sich am 22. Juni über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) geeinigt. Die Vorschriften sollen für einen breiteren Kreis von Großunternehmen sowie börsennotierten KMU gelten.

Ein Meilenstein für die Berichterstattung

„Greenwashing ist Geschichte“ jubelt der französische Wirtschaftsminister, Bruno Le Maire, in einer Pressemitteilung des Europäischen Rats. Für ihn stehen die europäischen Konsumierenden im Vordergrund, die nun bessere Informationen über die Auswirkungen von Unternehmen auf Menschenrechte und Umwelt erhalten. Die Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, Mairead McGuinness, spricht in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission von einem Meilenstein in der Entwicklung der Unternehmensberichterstattung: „Die Bürger werden in der Lage sein, den Erfolg von Unternehmen nicht nur in finanzieller Hinsicht zu messen, sondern auch zu beurteilen, wie sie sich auf Mensch und Umwelt auswirken“.

Unter dem Vorbehalt der Billigung von Rat und Europäischem Parlament wird die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen von 2014 (NFRD) ändern. Kernstück der neuen Richtlinie ist die Einführung verbindlicher europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) derzeit ausarbeitet. Investoren und andere Interessengruppen sollen durch die neuen Vorschriften ausreichenden Zugang zu Informationen haben, um Investitionsrisiken aufgrund des Klimawandels und anderer Nachhaltigkeitsthemen zu bewerten.

Unabhängige Prüfung

Die Einigung sieht vor, dass ein akkreditierter, unabhängiger Prüfer die Berichterstttung zertifiziert. Dieser soll dafür sorgen, dass die berichteten Informationen zur Nachhaltigkeit den von der Europäischen Union festgelegten Zertifizierungsstandards entsprechen. Ebenfalls muss die Berichterstattung nichteuropäischer Unternehmen von einem inner- oder außereuropäischen Prüfer zertifiziert werden.

Ab wann gelten die Vorschriften?

Die Anwendung der Vorschriften erfolgt in drei Stufen:

  • am 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen;
  • am 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen;
  • am 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen. (cbl)