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Verordnung (EU) 2019/2088 „Offenlegungsverordnung“

10. März 2021

Wissen

Gegenstand: Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt.

Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Anzuwenden von:
– Finanzmarktteilnehmern
– Finanzberatern

Inkrafttreten und Anwendung:
– Die Offenlegungsverordnung ist am 9. Dezember 2019 in Kraft getreten.
– Sie gilt ab dem 10. März 2021.