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EU deklariert Gas und Atomkraft als nachhaltig – vorübergehend

7. Juli 2022

Wissen

Ein bisschen durch die Brust ins Auge ist die Formulierung der Pressemitteilung vom Euroäischen Parlament schon geraten: „Das Parlament hat keine Einwände dagegen, bestimmte Atomkraft- und Erdgasaktivitäten als umweltverträglich gelten zu lassen. Ein entsprechender Antrag kam nicht durch.“ Ausschlaggebend war also, dass das Europäische Parlament den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung der Kommission nicht abgelehnt hat. Die mediale Diskussion darüber hatten wir Anfang des Jahres hier zusammengefasst.

Die Kommission sieht sich im Rahmen des ökologischen Wandels dazu veranlasst, bestimmte Aktivitäten bezüglich Gas und Atomkraft als nachhaltig einzustufen. Dabei soll die Aufnahme bestimmter Erdgas- und Atomenergieaktivitäten in die entsprechende Liste nur vorübergehend gelten. Zudem ist sie an bestimmte Bedingungen und Transparenzanforderungen geknüpft. Sofern bis zum 11. Juli 2022 weder das Parlament noch der Rat den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung ablehnt, tritt er am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt auch ab dann. (cbl)