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FüPoG II: Werden Frauen jetzt zur Selbstverständlichkeit?

5. September 2021

Allgemeines · Governance

Dass es Frauen gibt, ist selbstverständlich – sonst gäbe es uns alle nicht. Dass es Frauen aber überall gibt, ist offensichtlich nicht selbstverständlich – sonst gäbe es das zweite Führungspositionengesetz nicht. Es soll dafür sorgen, dass Frauen eine höhere Chance als Null haben, jemals in eine Führungsposition zu gelangen, und zwar auch die höchste Führungsposition eines Unternehmens. Die Ausgangslage ist ernüchternd: Über die Hälfte der großen börsennotierten Konzerne haben keine Frau im Vorstand. Auch nicht direkt vor Einführung der Frauenquote, wie der FidAR WoB-Index ermittelte. Immerhin kommt in die Vorstandsbesetzung seit der Diskussion um eine Frauenquote für die Führungsgremien langsam etwas Bewegung, konstatiert FidAR. Mit Betonung auf „langsam“. Immerhin, so FidAR, haben sechs der 66 Konzerne, die der neuen Regelung unterliegen, seit Bekanntgabe des Vorhabens eine Frau in den Vorstand berufen. Dagegen planen 62 Unternehmen weiterhin mit einer frauenfreien Führungsetage.

Frauen als Bereicherung

Wie schwer sich alle Beteiligten tun, Frauen als Selbstverständlichkeit in Führungspositionen zu akzeptieren, zeigt die Berichterstattung über dieses Gesetz. Die Tagesschau zitiert Justizministerin Lamprecht mit denn Worten, dass nun mehr hochqualifizierte Frauen ins Top-Management aufsteigen könnten und damit die Wirtschaft bereichern würden. Ist das wirklich so? Bereichern hochqualifizierte Frauen nicht schon immer die deutsche Wirtschaft, nur dass dies eben so gut wie nie mit einer Chance auf einen Platz im Top-Management honoriert worden ist? Ist es nicht eher so, dass der reale Gender Pay Gap gerade deshalb so hoch ist, weil es Frauen trotz Ihrer hohen Qualifikation nicht in höhere Positionen schaffen, wie wir an anderer Stelle berichteten?

Die Anwaltskanzlei Noerr hingegen findet es interessanter herauszufinden, ob dieses Gesetz woh auch für die KGaA bzw. ihre Komplementärgesellschaft gilt und kommt zu einem eindeutigen Schluss: Das Schweigen in der Gesetzesbegründung lege nahe, dass die verbindliche Geschlechterquote für die AG und die SE nicht auch für die KGaA gelten soll. Ist es also eine Frage der Gesellschaftsform, ob sich die Leistung von Frauen adäquat in ihren Aufstiegsmöglichkeiten niederschlägt?

Das Ende der Männerclubs?

Die FAZ zitiert die Ministerin mit den Worten, dass wohl nun das Ende der Männerclubs eingeläutet wird. Und führt eine ganze Reihe an öffentlichen Unternehmen auf, die noch keine oder nur wenige Frauen in ihren Führungsriegen beschäftigen. Da in öffentlichen Unternehmen die Geschäftsführungsorgane oft kleiner sind, gelten für sie strengere Regeln. Mit Verpflichtungen zu Festlegung von Zielgrößen und Berichtsfplichten wie auch einem drohenden Bußgeld soll Abhilfe geschaffen werden. Wie es scheint, glaubt niemand an die freiwillige Auflösung der Männerclubs.

Die Redaktion von „Der Betrieb“ feiert die Erfolge des Vorgängergesetzes, des FüPoG I. Und wundert sich, dass es eben doch ein Nachfolgegesetz geben muss. Weil die Freiweilligkeit nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt hat, dass Frauen in den meisten Unternehmen auch nur den Hauch einer Chance auf Aufstieg in die höchsten Gremien haben. Allein diese Berichterstattung zeigt, dass noch ein weiter Weg vor den zukünftigen Vorständinnen in Deutschland liegt. Bevor Frauen im Vorstand wirklich selbstverständlich werden. (cbl)